Service Recht

Renten steigen zum 1.7.2024

14.05.2024 08:15

Die Bundesregierung hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 beschlossen. Damit erhöhen sich - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat - die Renten zum 1.7.2024 in den alten und neuen Bundesländern um 4,57 Prozent.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Die diesjährige Rentenanpassung liegt deutlich über der Inflationsrate: Die Bundesregierung rechnet laut Jahreswirtschaftsbericht 2024 mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 Prozent. Grund für die Erhöhung sind der starke Arbeitsmarkt und die guten Lohnabschlüsse.

  • Erstmals steigen die Renten in den alten und neuen Ländern gleichermaßen.

  • Bereits im Jahr 2023 hatte der Rentenwert Ost in den neuen Bundesländern den West-Wert erreicht. Zuvor hatte es noch unterschiedliche Rentenwerte für die Berechnung von Renten in Ost und West gegeben. Diese wurden aufgrund einer Gesetzesänderung 2017 seit dem 1.7.2018 schrittweise aneinander angeglichen

Hinweis: Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrats. Erst dann kann sie zum 1. Juli in Kraft treten. Erfahrungsgemäß ist mit der Zustimmung zu rechnen.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 24.4.2024; NWB


Verbraucherschutz: Verbandsklage gegen die Vodafone GmbH öffentlich bekannt gemacht

25.04.2024 10:37

Am 23.4.2024 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) eine Verbandsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Vodafone GmbH im Verbandsklageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden. Eine Anmeldung ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.

Hintergrund: Vodafone-Kunden müssen seit einer Preiserhöhung im Jahr 2023 für ihre Internet- und Telefonanschlüsse mehr bezahlen. Der Anbieter hat die Preise während der Vertragslaufzeit einseitig angepasst. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) fehlt eine rechtliche Grundlage für die Erhöhung. Deshalb hat der vzbv beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage eingereicht (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 17.11.2023).

Hierzu führt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) u.a. weiter aus:

  • Der Klage kostenlos anschließen können sich Vodafone-Kunden, die Internet und/oder Telefon aus der Wand bekommen und von einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag betroffen sind. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen. Mobilfunk-Verträge mit Vodafone sind nicht Teil der Klage.

  • Verbraucher können bei der Sammelklage mitmachen, indem sie sich beim BfJ ins Klageregister eintragen. Bei wirksamer Eintragung sind die Betroffenen bei der Sammelklage dabei. Dann können ihre Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert.

Hinweise: Zur Beurteilung der Frage, ob sich Verbraucher an der Sammelklage beteiligen können, hat der vzbv ein Online-Tool bereitgestellt. Hier wird anhand weniger Fragen geprüft, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Verbraucher konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister. Der sog. Klage-Check ist unter folgender Internetadresse erreichbar: www.sammelklagen.de/vodafone

Wer über Neuigkeiten des Verfahrens per E-Mail informiert werden möchte, kann sich beim vzbv für den News-Alert des vzbv zur Vodafone-Sammelklage anmelden.

Quelle: BfJ, Pressemitteilung v. 23.4.2024 sowie vzbv, Pressemitteilung v. 24.4.2024; NWB


Neue Regelungen beim Elterngeld: FAQ der Bundesregierung

23.04.2024 11:23

Für Geburten ab dem 1.4.2024 gelten neue Regelungen beim Elterngeld. Die Bundesregierung hat hierzu nähere Informationen veröffentlicht.

Hintergrund: U.a. wurde die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, ab dem 1.4.2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 1.4.2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Diese Regelung gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen.

In dem Fragen-Antworten-Katalog geht die Bundesregierung auf die folgenden Punkte ein:

  • Was hat sich zum 1.4.2024 beim Elterngeld geändert?

  • Welche Formen von Elterngeld gibt es?

  • Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

  • Wie beantrage ich Elterngeld?

  • Wie hoch ist das Elterngeld?

Hinweis: Der Fragen-Antworten-Katalog ist auf der Homepage der Bundesregierung veröffentlicht. Weitere Informationen zum neuen Elterngeld hat auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: Bundesregierung online; NWB